Sponsoring-Anfrage

Hinweis: Die Antragstellung muss mindestens zehn Tage vor der Veranstaltung oder des Projektstarts erfolgen.

Bitte füllen Sie dazu diesen Antrag online aus und senden ihn über den "Button" WEITER an uns.


Bitte beachten Sie

Die Sparkasse Wiesental unterstützt ausschließlich Vereine, Institutionen und Einrichtungen, die ihren Sitz im Geschäftsgebiet haben bzw. dort aktiv sind. Sponsoring basiert auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung. Wir fördern daher nur Projekte und Veranstaltungen, die noch nicht durchgeführt wurden und bei denen eine angemessene Gegenleistung erbracht werden kann. Die Veranstaltung oder Aktivität muss im Geschäftsgebiet der Sparkasse Wiesental stattfinden und sollte einen unmittelbaren Bezug zum Geschäftsgebiet haben. Eine Sponsoring-Förderung von Privatpersonen oder Parteien ist grundsätzlich nicht vorgesehen.


Angaben zum Verein oder zur Institution






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Angaben der antragstellenden Person







Angaben zur Veranstaltungn oder zum Vorhaben





Stück
(max. 500 Stück pro Jahr)

Stück
(max. 500 Stück pro Jahr)

Bannerwerbung oder Anzeigenwerbung

Wählen Sie zwischen Bannerwerbung oder Anzeigenwerbung.


Hinweis: Wir stellen pro Veranstaltung einen Banner zur Verfügung (max. zwei Veranstaltungen im Jahr). Bitte gut sichtbar an der Veranstaltung aufhängen.





weitere Angaben zur Anzeige




(Das Logo schicken wir Ihnen innerhalb einer Woche per Mail)


(Die Sparkasse behält sich vor, Preisanpassungen vorzunehmen. Die Anzeige schicken wir Ihnen innerhalb einer Woche per Mail. )

Abholung des Banners/der Sachspende in der Geschäftsstelle



Hinweise zur Rechnungsstellung

Der vereinbarte Betrag kann nur gegen Rechnungsstellung erbracht werden. Senden Sie uns die Rechnung gerne per E-Mail.


rechnung@spk-w.de

Ansprechpartnerin:

Isabell Kipf,

Telefon: 07622 696225,

E-Mail: isabell.kipf@spk-w.de


Vielen Dank für Ihre Anfrage.


Datenschutzhinweise
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Hier finden Sie unsere Datenschutzhinweise.


Hinweis: Sie können der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung jederzeit widersprechen.


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